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BGH, 09.08.1951 - 2 StR 381/51 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
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- RG, 08.12.1936 - 1 D 869/36
1. Was ist im § 164 StGB. unter einer "Behörde" und einem "behördlichen …
Auszug aus BGH, 09.08.1951 - 2 StR 381/51
Wegen der Verschiedenheit der Willensrichtung ist die Annähme eines Fortsetzungszusammenhangs in der Form, wie ihn die angefochtene Entscheidung enthält, nicht vertretbar (vgl RGSt 71, 34 [40]). - RG, 02.04.1925 - II 150/25
Schließt § 57 Nr. 3 StPO. die Beeidigung von Zeugen aus, die eine mit der Tat des …
Auszug aus BGH, 09.08.1951 - 2 StR 381/51
Ob dieser Verdacht tatsächlich besteht, hat das Revisionsgericht nicht nachzuprüfen (vgl RGSt 57, 186; 59, 166). - RG, 05.01.1923 - IV 559/22
1. Zum Begriff des "Teilnehmers" im Sinne des § 56 Nr. 3 StPO. 2. Wird die …
Auszug aus BGH, 09.08.1951 - 2 StR 381/51
Ob dieser Verdacht tatsächlich besteht, hat das Revisionsgericht nicht nachzuprüfen (vgl RGSt 57, 186; 59, 166). - RG, 25.03.1935 - 3 D 250/34
Ist unter Verdächtigung im Sinne des § 164 StGB. n. F. nur eine Mitteilung zu …
Auszug aus BGH, 09.08.1951 - 2 StR 381/51
Es genügt deren Bekanntgabe anlässlich der Einvernahme, selbst wenn diese auf Grund der eigenen Anzeige erfolgt (RGSt 69, 173).